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Lieferbedingungen

1. Anwendbarkeit
  1. Diese Lieferbedingungen kommen auf alle von Philamunt abgegebenen Angebote/Offerten, Vereinbarungen und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Anwendung.
  2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen können nur schriftlich erfolgen und gelten nur in Bezug auf die speziellen Vereinbarungen, auf die sich diese Abweichungen beziehen.

2. Angebote/Offerten
  1. Alle Angebote/Offerten von Philamunt sind freibleibend und können durch Philamunt jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie einen Annahmezeitpunkt enthalten. Angebote/Offerten können durch Philamunt zudem innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme schriftlich widerrufen werden, was in diesem Fall dazu führt, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung zustande gekommen ist. 
  2. Angebote/Offerten können ausschließlich schriftlich angenommen/akzeptiert werden. Philamunt hat jedoch das Recht, eine mündliche Annahme so zu akzeptieren, als sei diese schriftlich erfolgt. 
  3. Bei Angeboten/Offerten von speziell für den Abnehmer angefertigten Artikeln behält sich Philamunt das Recht vor, um die vom Abnehmer bestellten Anzahlen um eine maximale Marge von 10% zu erhöhen bzw. zu verringern und diese gleichzeitig direkt weiterzugeben, wenn dies aus kommerziell-technischen Gründen erforderlich ist.

3. Preis
  1. Alle seitens Philamunt hantierten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots/der Offerte bekannten Preis bestimmenden Faktoren. 
  2. Philamunt ist jederzeit befugt, die Preise anzupassen, wenn ein gesetzlicher, Preis bestimmender Faktor dazu Anlass gibt. 
  3. Für Bestellungen unter einem Bestellbetrag von € 30,- werden € 2,50 Portokosten in Rechnung gestellt. Für Bestellungen zwischen € 30,- und € 100,- werden € 7,- Portokosten in Rechnung gestellt. Für Bestellungen über € 100,- werden keine Portokosten berechnet.

4. Bezahlung
  1. Philamunt ist jederzeit berechtigt, vom Abnehmer für die korrekte und rechtzeitige Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen Sicherheiten zu verlangen. 
  2. Erfolgt die Lieferung in Teilen, kann jeder Teil, es sei denn, es wurde mit dem Abnehmer schriftlich etwas anderes vereinbart, gesondert durch Philamunt in Rechnung gestellt werden. Alle Güter werden erst geliefert, nachdem der vom Abnehmer zu zahlende Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben oder in bar netto beglichen wurde. 
  3. Philamunt ist jederzeit berechtigt, die Kosten für vereinbarte Mehrarbeit, wie aufgeführt in Artikel 2 dieser Lieferbedingungen, zu berechnen und dafür Rechnungen auszustellen. 
  4. Die Zahlungsbedingung beträgt Netto Kasse innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Sollte jedoch eine 'Monatsabrechnung' vereinbart worden sein, gilt als Zahlungsbedingung Netto Kasse innerhalb von 8 Tagen. Unter 'Monatsabrechnung' ist zu verstehen, dass der Abnehmer während eines Kalendermonats Waren von Philamunt abnehmen kann, wobei Philamunt jedes Mal zum Ende des Kalendermonats fakturiert. 
  5. Zahlt der Abnehmer nicht innerhalb dieses Zeitraums, hat Philamunt, unbeschadet der weiteren Philamunt zustehenden Rechte, das Recht, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, dem Abnehmer über den gesamten geschuldeten Betrag den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zins ab dem Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen. 
  6. Alle gerichtlichen Kosten, sowie die außergerichtlichen Kosten für Inkasso, die Philamunt entstehen, um eine Einhaltung der Verpflichtung des Abnehmers zu erreichen, gehen zu Lasten des Abnehmers. Wird das Inkasso einem Rechtsanwalt übertragen, sind die Kosten entsprechend den sodann geltenden Liquidationskosten für Rechtsanwälte, die von der Anwaltskammer festgestellt und veröffentlicht werden, zu berechnen.
  7. Alle Zahlungen sind auf ein durch Philamunt anzugebendes Bank- oder Postgirokonto in den Niederlanden zu leisten.
  8. Vom Abnehmer erfolgte Zahlungen dienen stets der Abzahlung aller verschuldeten Zinsen und Kosten sowie anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Abnehmer angibt, dass sich diese Zahlungen auf eine spätere Rechnung beziehen. 
  9. Eine Verrechnung seitens des Abnehmers ist nicht zulässig, es sei denn, dass Philamunt die Gegenforderung angab und diese bedingungslos anerkannt hat.

5. Lieferung
  1. Als Ort der Lieferung gilt in allen Fällen, vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung, der faktische Sitz des Abnehmers bzw. dessen Niederlassung, mit der der Vertrag geschlossen wurde.
  2. Die Angabe von Lieferterminen bei Angeboten/Offerten, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und wird soweit wie möglich berücksichtigt, jedoch sind diese niemals als Ausschlussfrist anzusehen.

6. Garantie Abnehmer
  1. Der Abnehmer verpflichtet sich, Philamunt in die Lage zu versetzen, die Lieferung erfüllen zu können.
  2. Der Abnehmer steht auf eigene Rechnung und eigenes Risiko dafür ein, dass die bestellten Waren bzw. Dienstleistungen abgenommen werden.

7. Ansichtssendungen
  1. Unter Ansichtssendungen wird das in Sicht platzieren von Waren mit dem Zweck die Ware, für die der Abnehmer Interesse hat, zu visualisieren und zu testen, verstanden.
  2. Die Ansichtssendung wird dem Abnehmer mit der Maßgabe fakturiert, dass eine Gutschrift erfolgt falls der Abnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ansichtssendung schriftlich bekannt gibt, die Ansichtsendung nicht behalten zu wollen und nachdem die Ansichtssendung in ihrer Originalverpackung in gutem Zustand sowie portofrei an Philamunt retourniert wurde. Für beschädigte und/oder verloren gegangene Ansichtssendungen wird keine Gutschrift erteilt.
  3. Waren/Güter, die nicht zum Standardsortiment von Philamunt gehören und die speziell für den Abnehmer eingekauft (Waren außerhalb der Kollektion) werden, können zu keiner Zeit als Ansichtssendungen gekennzeichnet werden.

8. Risikoübergang
  1. Ungeachtet dessen, was zwischen Philamunt und dem Abnehmer in Bezug auf die Kosten für Transport und Versicherung vereinbart wurde, bleiben die Waren bis zum Zeitpunkt, an dem sie sich durch Unterzeichnung von Frachtbriefen, Abzeichnungslisten und/oder Packlisten in der faktischen Verfügungsgewalt des Abnehmers oder in der Verfügungsgewalt (eines) vom Abnehmer eingeschalteten(r) Dritten/Dritter befinden, das Risiko von Philamunt. 
  2. Sobald sich die Waren konform der Bestimmungen unter Absatz 1 in der faktischen Verfügungsgewalt des Abnehmers oder in der Verfügungsgewalt seitens des Abnehmers eingeschalteter Dritter befinden, ist der Abnehmer verpflichtet, die Waren ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust und dergleichen zu versichern.

9. Eigentumsvorbehalt
  1. Das Eigentum an den seitens Philamunt an den Abnehmer gelieferten Waren geht erst dann auf den Abnehmer über, nachdem dieser allen Verpflichtungen, die Philamunt aufgrund aller Verkaufsvereinbarungen mit dem Abnehmer und im Rahmen der geleisteten Dienste oder Arbeiten zu fordern oder zu bekommen hat, nachgekommen ist.
  2. Der Abnehmer ist, unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1, berechtigt die Waren, die er von Philamunt empfangen hat, im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden.
  3. Der Abnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren egal in welcher Weise zu belasten und/oder als Leihgabe aus seinen Händen zu geben.

10. Reklamationen
  1. Der Abnehmer hat zu prüfen, ob die gelieferten Waren bzw. geleisteten Dienste der Vereinbarung entsprechen.
  2. Der Abnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass die gelieferten Waren bzw. ausgeführten Dienste nicht der Vereinbarung entsprechen, wenn er diese Prüfung unterlässt oder Philamunt nicht innerhalb des nachfolgend aufgeführten Zeitraums diesbezüglich informiert hat.
  3. Sichtbare Mängel müssen Philamunt innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach erfolgter Lieferung bzw. der Ausführung der betreffenden Dienste schriftlich angezeigt werden.
  4. Versteckte Mängel müssen unmittelbar nachdem der Abnehmer diese entdeckt, jedoch spätestens 3 (drei) Monate nach Lieferung bzw. Dienstleistung schriftlich angezeigt werden.
  5. Reklamierte Waren dürfen, ausgenommen Ansichtssendungen wie unter Artikel 7 aufgeführt, nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Philamunt und versehen mit der Originalverpackung sowie dem Rücksendeschein zurückgesendet werden. Rücksendungen müssen immer portofrei erfolgen. Philamunt behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass die betroffenen Waren an eine von Philamunt angegebene Adresse gesendet werden.
  6. In Bezug auf Waren 'außerhalb der Kollektion', wie aufgeführt in Artikel 7 Absatz 3, wird Philamunt die zuvor genannte Zustimmung nur geben, wenn die Waren 'außerhalb der Kollektion' beschädigt oder anderweitig untauglich bzw. nicht brauchbar sind.
  7. Bei nach Meinung von Philamunt begründeten und entsprechend eingereichten Beschwerden ist Philamunt, in eigener Entscheidung, unter Berücksichtigung der Interessen des Abnehmers und der Art der Beschwerde verpflichtet zu:
    • Ersatz / Umtausch der gelieferten Waren bzw. der ausgeführten Dienste oder
    • Einräumung eines Preisnachlasses.
  8. Das Recht auf Reklamation verfällt, wenn das Gelieferte sich nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem es abgeliefert wurde.
  9. Reklamationen über Rechnungen müssen innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach dem Versanddatum der Rechnung/-en schriftlich eingereicht werden.

11. Haftung
  1. Die Haftung von Philamunt gegenüber dem Abnehmer für direkten Schaden im Falle der Nichtlieferung, der nicht rechtzeitigen Lieferung oder einer unzureichenden Leistung beschränkt sich auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren bzw. Dienstleistungen, dabei jedoch auf maximal € 25.000,-.
  2. Die in Absatz 1 aufgeführte Beschränkung gilt ebenfalls, wenn seitens des Abnehmers nicht aufgrund der zwischen Philamunt und dem Abnehmer geschlossenen Vereinbarung ein Haftungsanspruch für einen direkten Schaden gegen Philamunt erhoben wird.
  3. Im Falle eines direkten Schadens, unabhängig von der Entstehung und der Art des Schadens, haftet Philamunt nicht.
  4. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, wenn von Absicht oder grober Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung und leitender Angestellten von Philamunt die Rede ist.
  5. Philamunt haftet niemals für Materialien, die Philamunt im Zusammenhang mit der Vereinbarung vom Abnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Der Abnehmer verpflichtet sich, hinsichtlich der Materialien eine entsprechende, ausreichende Versicherung abzuschließen.

12. Freistellung
  1. Der Abnehmer stellt Philamunt, soweit das Gesetz dies zulässt, hinsichtlich der Ansprüche eines oder mehrerer Dritte(r), die entstanden sind aus und/oder zusammenhängen mit der Ausführung der Vereinbarung, ungeachtet ob der Schaden/die Schäden durch Philamunt oder durch deren Hilfsperson(en), Hilfsgüter oder gelieferten Güter bzw. Dienste verursacht oder zugefügt wurde(n), frei.
  2. Ebenso stellt der Abnehmer Philamunt, soweit das Gesetz dies zulässt, hinsichtlich der Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an dem geistigen Eigentum dieser Dritten, entstanden infolge des vom Abnehmer kraft der Vereinbarung an Philamunt erteilten Auftrags, frei.
  3. Der Abnehmer trägt hinsichtlich der in Absatz 1 und 2 oben aufgeführten Risiken Sorge für eine entsprechende Versicherung.
  4. Der Abnehmer ist stets dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

13. Höhere Gewalt
  1. Indem die Erfüllung seitens Philamunt oder die Abnahme durch den Abnehmer durch höhere Gewalt länger als 1 (einen) Monat verzögert wird, ist jede der Parteien - unter Ausschluss weiterer Rechte - berechtigt, die Vereinbarung entsprechend dem Gesetz zu beenden. Das was infolge der Vereinbarung bereits erfüllt oder auch geleistet wurde, wird sodann zwischen den Parteien im Verhältnis abgerechnet.
  2. Unter höherer Gewalt ist auf jeden Fall zu verstehen:
    • der Umstand das Philamunt eine Leistung (worunter eine Leistung des Abnehmers), die im Zusammenhang mit der durch Philamunt abzuliefernden Leistung wichtig ist nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen liefern kann.
    • Streiks.
    • Störungen im Verkehr.
    • behördliche Maßnahmen, die Philamunt daran hindern den Verpflichtungen rechtzeitig oder auch angemessen nachzukommen.
    • Tumulte, Aufruhr und Krieg.
    • extreme Wetterbedingungen.
    • Feuer.
    • Ein-, Aus- und/oder Durchfuhrverbote

14. Unvorhersehbare Umstände
Wenn die Rede von unvorhersehbaren Umständen ist, die von einer Art sind, dass der Abnehmer in Zumutbarkeit und Billigkeit eine Erfüllung seitens Philamunt nicht erwarten darf, kann der Richter auf Verlangen einer der Parteien die Vereinbarung vollständig oder teilweise aufheben.

15. Zurückbehaltungsrecht
Philamunt ist berechtigt, alle Waren/Güter, die Philamunt vom Abnehmer in der Verfügung hat, solange zu halten, bis der Abnehmer allen seinen Verpflichtungen gegenüber Philamunt, mit denen diese direkt oder in ausreichendem Zusammenhang stehen, nachgekommen ist. Geraten Waren/Güter, die unter dieses Recht fallen, aus der Verfügungsgewalt von Philamunt, ist Philamunt berechtigt, diese Waren/Güter zurückzufordern, als wäre Philamunt Besitzer dieser Waren/Güter.

16. Aufhebung
Sollte eine der Parteien ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen nicht nachkommen oder einen gerichtlichen Zahlungsaufschub anfragen oder sich im Konkurs befinden, hat die andere Partei das Recht, ohne dass eine Inverzugsetzung oder richterliche Vermittlung erforderlich ist und unbeschadet der anderen ihm zustehenden gesetzlichen Rechte, die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung schriftlich als aufgehoben zu erklären bzw. die Erfüllung der Verpflichtung auszusetzen.

17. Industrielles und geistiges Eigentum
  1. Indem dennoch durch Philamunt erkannt werden muss oder durch einen niederländischen Richter in einem Prozess durch eine nicht berufungsfähige Entscheidung festgestellt wird, dass einige der durch Philamunt gelieferten Waren/Güter sehr wohl wie hier gemeint eine Verletzung geistigen Eigentums Dritter darstellen, wird Philamunt in eigener Entscheidung in Absprache mit dem Abnehmer die betroffenen Waren/Güter durch Waren/Güter ersetzen, die das betroffene Recht nicht verletzen, oder ein Lizenzrecht in dieser Angelegenheit erwerben oder auch die betroffenen Waren/Güter gegen Rückzahlung des zuvor bezahlten Preises, verringert um die als normal zu betrachtende Abschreibung, zurücknehmen, ohne dabei zu weiterem Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  2. Der Abnehmer verliert ebenso auch das Recht auf die unter Absatz 2 angeführten Leistungen, wenn er Philamunt nicht derartig rechtzeitig und vollständig über Ansprüche Dritter, wie diese zuvor in diesem Artikel ausgeführt wurden, informiert hat und Philamunt infolgedessen auch nicht in der Lage war, seine Rechte in dieser Sache gebührend zu verteidigen.

18. Übertragung
Es ist dem Abnehmer ohne schriftliche Zustimmung von Philamunt nicht gestattet, erhaltene Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben, an Dritte zu übertragen.

19. Änderungen/Ergänzungen
  1. Änderungen dieser Lieferbedingungen oder Ergänzungen dazu haben nur Gültigkeit insoweit diese schriftlich vereinbart wurden.
  2. Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen bleiben die anderen Bestimmungen weiterhin in Kraft.
  3. Die Parteien werden sich über die nichtigen Bestimmungen beraten, um letztendlich eine gültige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dergestalt ist, dass Zweck und Tendenz der Vereinbarung erhalten bleiben.

20. Streitigkeiten
  1. Alle Streitigkeiten, worunter auch Streitigkeiten fallen, die nur durch eine der Parteien als solche angesehen werden, die zwischen Philamunt und dem Abnehmer nach Anleitung einer durch Philamunt mit dem Abnehmer getroffenen Vereinbarung oder einer weiteren Vereinbarung bestehen sollten, werden vorbehaltlich der Befugtheit der Parteien, um eine Entscheidung des Landgerichtspräsidenten hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung herbeizuführen, dem Urteil des üblichen Richters am Sitz oder des Bezirks von Philamunt unterworfen.
  2. Für Forderungen seitens Philamunt ist auch der Bezirksrichter am Sitz oder dem Bezirk des Abnehmers befugt.
  3. Wenn eine der Parteien eine Streitigkeit als vorhanden betrachtet und einen Prozess anstrengen will, dann hat sie dies der anderen Partei mit einer Beschreibung der Streitigkeit schriftlich kenntlich zu machen.

21. Zur Anwendung kommendes Recht
Auf die von Philamunt unter Anwendung dieser Lieferbedingungen abzuschließenden Vereinbarungen kommt immer das niederländische Recht zur Anwendung.